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Ab dem 01.01.2027 müssen alle Arbeitgeber Entgeltunterlagen elektronisch führen
Diese Übergangsregelung endet zum 31.12.2026. Mit dem Ende der Übergangsregelung gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Entgeltunterlagen vollständig, eindeutig zugeordnet und für Betriebsprüfungen verfügbar sind.