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Ab dem 01.01.2027 müssen alle Arbeitgeber Entgeltunterlagen elektronisch führen

Die elektronische Führung von Entgeltunterlagen ist zwar bereits seit dem 01.01.2022 vorgeschrieben, bislang konnten sich Arbeitgeber jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen und ihre Unterlagen weiterhin in Papierform führen.

Diese Übergangsregelung endet zum 31.12.2026. Mit dem Ende der Übergangsregelung gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Entgeltunterlagen vollständig, eindeutig zugeordnet und für Betriebsprüfungen verfügbar sind.

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