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| Gesetzgebung, Sonstiges

Agrardiesel-Subvention ab 01.01.2026

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 01.01.2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff.

Künftig können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel erstatten lassen. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.

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