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Durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung
oder ein Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung der Lohnsteuer-Anmeldungen für die Anmeldungszeiträume angefochten, in denen der Haftungstatbestand verwirklicht wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.