News

Für "Milchersatzprodukte" pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
Lediglich ergänzend sei - und dies auch nur zur Anwendung der Nr. 35 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 - darauf hingewiesen, dass allenfalls der Gesetzgeber eine ausdrückliche Ausnahme in die betreffenden Bestimmungen der Anlage einfügen kann.