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| Umsatzsteuer

Kontrollgebühren = steuerpflichtige Leistung?

Infolge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH-Urteil C-90/ 20 vom 20.01.2022 (Apcoa Parking), hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben III C 2 - S 7100/ 19/ 10004: 005 vom 15.12.2023 Abschn. 1.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlass um einen neuen Abs. 16b ergänzt.

Danach sind Kontrollgebühren, die ein mit dem Betrieb privater Parkplätze betrauter Unternehmer von den Nutzern der Parkplätze für die Nichtbeachtung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser Parkplätze erhebt, Entgelte für eine steuerpflichtige Leistung des Dienstleisters. Für bis zum 15.12.2023 eingegangene Zahlungen beanstandet die Finanzverwaltung es jedoch nicht, wenn darin echter Schadensersatz gesehen wird.

Darf das Finanzamt die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 UStG widerrufen, nachdem durch eine Außenprüfung festgestellt worden war, dass der Unternehmer Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt hatte, die von Rechnungsempfängern jahrelang nicht bezahlt worden sind?

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (XI R 5/21 vom 12.07.2023) beruhe diese systemwidrige "Steuerpause" auf dem bisherigen Verständnis des deutschen Umsatzsteuergesetzes.

Es liege somit keine Rechtsgrundlage für den Widerruf der Genehmigung der Ist-Besteuerung vor. Auch eine missbräuchliche Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen wird nicht angenommen. Möglicherweise liege eine unzutreffende Umsetzung der Anwendung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Art. 167 MwStSystRL) durch den Mitgliedstaat Deutschland vor, so der Bundesfinanzhof.

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