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Kostendeckelung bei Leasingfahrzeugen und EÜR
wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
Hinweis
Mit dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof der Linie der Finanzverwaltung gefolgt und hat eine früher bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern beliebte Gestaltung verworfen.