Neues Gutachten zur "doppelten Besteuerung" von Renten
Wissenschaftliche Gutachten - eingeholt vom Bundesministerium der Finanzen - bestätigen nun, dass keine weiteren gesetzlichen Anpassungen im Kontext einer "doppelten Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung nötig sind.
Diesen Verfassungsbeschwerden waren zwei Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2021 vorausgegangen, in denen die Revisionskläger eine sog. doppelte Besteuerung ihrer Rentenbezüge rügten. Die beiden Revisionen wurden vom Bundesfinanzhof jeweils als unbegründet zurückgewiesen.
Die gegen diese Entscheidungen erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2023 nicht zur Entscheidung angenommen. Dabei hat es ausgeführt, dass die vom Bundesfinanzhof vertretene Sichtweise eines einzelfallbezogenen Verbots "doppelter Besteuerung" jedenfalls nicht offensichtlich ist. Die seinerzeitige Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002, dass "in jedem Fall" eine "doppelte Besteuerung" zu vermeiden sei, lasse sich vielmehr auch so deuten, dass der Gesetzgeber nur dazu angehalten werden sollte, eine strukturelle "doppelte Besteuerung" von ganzen Rentnergruppen bzw. -jahrgängen zu verhindern, nicht aber eine solche in jedem individuellen Fall.