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Nur ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (hier: MFA) pauschal versicherbar
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist der Arbeitgeber für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung seiner Beschäftigten verantwortlich.