News
Advisio – unsere Erfahrung für Ihren Erfolg
| Einkommensteuer

Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht. Die Finanzverwaltung akzeptiert demnach in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, eine Nutzungsdauer von einem Jahr

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass diese Grundsätze in den Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. Auch gilt diese Regelung für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfteerzielung verwendet werden, ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entsprechend. Welche Wirtschaftsgüter der Begriff „Computerhardware“ umfasst und wie diese definiert sind, ist in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausgeführt.

Zurück

Navigation aufklappen Navigation aufklappen Navigation schließen Standort E-Mail Telefon Suche Sprache Listenpunkt Zurück nach oben Facebook Xing LinkedIn vCard