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| Gesetzgebung

Steuerbonus durch Aktivrente

Die Aktivrente soll voraussichtlich am 01.01.2026 in Kraft treten, nachdem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Eine Evaluation der Maßnahme ist nach zwei Jahren geplant, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Aktivrente ist eine neue Regelung, die es Rentnern ermöglicht, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzu zu verdienen und die die Erwerbstätigkeit im Alter fördern soll.

Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dies schließt Personen ein, die eine reguläre Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Beamte sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

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