News
Advisio – unsere Erfahrung für Ihren Erfolg
| Umsatzsteuer

Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels

Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „eBay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit ausübt.

Die Aufzeichnungspflichten gehören nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung.

Im Streitfall erwarb die Klägerin bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform „eBay“ in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von rund 380.000 Euro.

Zurück

Navigation aufklappen Navigation aufklappen Navigation schließen Standort E-Mail Telefon Suche Sprache Listenpunkt Zurück nach oben Facebook Xing LinkedIn vCard