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Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens
... welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. So entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht.
Hinweis
Das Problem in derart gelagerten Fällen besteht darin, dass die Ratenzahlungen (Kaufpreisraten) in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen sind, was zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Die Besonderheit im Urteilsfall ist, dass der Zins- bzw. Kaufpreisvorteil aus der Ratenzahlungsabrede verschenkt wurde und die Schenkung als freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 ErbStG zu qualifizieren ist. Somit tritt die Ertragsbesteuerung des Zinsanteils rechtssystematisch zurück.