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| Verfahrensrecht

Vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung

Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 25.000 Euro pro Jahr), kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen.

Hierfür muss zwingend der Vordruck „Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung“ („Gem 1 - Anlage“) vollständig ausgefüllt und zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung (Vordruck „KSt 1“ und „Anlage Gem“) eingereicht werden.

In diesem Fall müssen Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über die Einnahmen und Ausgaben zunächst nicht eingereicht werden. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte etc. müssen jedoch stets abgegeben werden. Diese Unterlagen sowie der Vordruck „Gem 1 - Anlage“ können über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hierzu steht das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ zur Verfügung. Diese Unterlagen können auch in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.

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