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Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 scheitert

Die Mietpreisbremse, die Mieterinnen und Mieter vor Preiserhöhungen schützen soll, wurde seit dem Jahr 2015 immer wieder verlängert.

Die im Jahr 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 hat einer verfassungsrechtlichen Prüfung standgehalten - das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine Regulierung der Miethöhe auch weiterhin gerechtfertigt war.

Im konkreten Fall hatte eine Gesellschaft, die Eigentümerin und Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung ist, Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an. Die verlängerte Mietpreisbremse verletze nach wie vor nicht das Grundrecht auf Eigentum. Nach Auffassung der Richter stellt die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn keinen gravierenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar, da Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht die profitabelste Nutzung des Eigentums schütze.

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