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Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau
So entschied das Finanzgericht Hamburg. Der Betriebsprüfer verwirke nicht die Möglichkeit des Übergangs, wenn er diesen nicht sofort anordne, sondern er dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen.