Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer. Das Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) stellt bzgl. der Bewertung der Immobilien auf ein wertorientiertes Verfahren ab. Für Wohngrundstücke bildet ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, bei den übrigen Grundstücken ein Sachwertverfahren die Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuerwerts. Hierfür werden im Wesentlichen statistische Größen bzw. öffentlich zugängliche, pauschalierte Eingangsparameter verwendet, sodass eine Wertermittlung weitgehend automatisiert möglich ist. Die einzelnen Bundesländer können jedoch davon abweichende Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts treffen. Die Grundsteuererklärung muss bis spätestens 31.10.2022 elektronisch abgegeben werden.

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