
Wachstumschancengesetz
Im Rahmen des veränderten Kreditzweitmarktförderungsgesetz, dem der Bundesrat am 15.12.2023 zustimmte, werden nun auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG, die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 und die Änderung der Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer.
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Wichtigste Änderung: Ab dann wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig anerkannt.
Keine Besteuerung der "Dezemberhilfe 2022" (§ 123 - § 126 EStG)
Die Regelungen zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe (Kosten für Erdgas) werden ersatzlos schon für das Jahr 2023 gestrichen.
Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
Künftig werden im Lohnsteuerabzugsverfahren Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch werden 250 Mio. Euro an Mehreinnahmen pro Jahr erwartet.