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News / Aktuelles von Advisio

| Einkommensteuer

Wer vorübergehend im Ausland arbeitet, sollte sich vorab erkundigen, welche steuerrechtlichen Regeln gelten. Neben den deutschen Regeln muss man unter Umständen auch das ausländische Steuerrecht und - wenn vorhanden - die Abkommen zur Doppelbesteuerung beider Staaten beachten.

| Einkommensteuer

Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen darüber, wer für die im Jahresabschluss eines Unternehmens enthaltenen Zahlen verantwortlich ist: der Steuerberater, der den Abschluss erstellt hat oder der Mandant (Auftraggeber), der den Abschluss unterzeichnet und damit anerkannt hat.

| Einkommensteuer

Soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten auch dann ausgeschlossen ist, wenn dem Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens tatsächlich Kosten entstehen.

| Einkommensteuer

Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben.

| Einkommensteuer

Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstätte, im Gesetz als „erste Tätigkeitsstätte“ bezeichnet, dann kann er die Kosten dafür pauschal als Werbungskosten absetzen.

| Einkommensteuer

Wer für Arbeiten im Privathaushalt Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Ausgaben steuerlich absetzen, wenn der Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger mit einer ordnungsgemäßen Rechnung abrechnet und wenn der Empfänger den Betrag durch Überweisung auf das Konto des Leistenden bezahlt.

| Einkommensteuer

Arbeitnehmern wird eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Wird die Grenze von 1.000 Euro überschritten, können die konkreten Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

| Einkommensteuer

Arbeitsmittel, die mehrere Jahre beruflich genutzt werden, können dennoch vollständig im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie unterhalb eines bestimmten Grenzbetrages bleiben. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag, seit 2018: 800 Euro plus Umsatzsteuer.

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