Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Dies gilt auch dann, wenn das Kind im paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern betreut wird. So entschied das Finanzgericht Thüringen.
Verschiedene Situationen bzw. Entwicklungen des realen Lebens können ungewollte steuerliche Folgen herbeirufen. Dazu zählt z. B. das „Abfärben“. Dies passiert im Ertragsteuerrecht dadurch, dass Wirtschaftsgüter (in der Regel Gebäude oder Grundstücke) einer Personengesellschaft an eine Kapitalgesellschaft mit oder ohne Miet-/Pachtzahlung zur Nutzung überlassen werden, an der ein oder mehrere Gesellschafter dieser Personengengesellschaft auch Gesellschafter mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Kapitalgesellschaft sind.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dieses Arbeitszimmer muss dafür mit den notwendigen Möbeln/Einrichtungsgegenständen ausgestattet sein. Das müssen aber nicht nur Büromöbel sein, der Bundesfinanzhof hat auch ein Klavierstudio einer Musikpädagogin im häuslichen Einfamilienhaus als Arbeitszimmer anerkannt.
Im Streitfall ermittelte der Kläger seinen gewerblichen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli 2017 zahlte er verspätet (erst am 09.01.2018), machte die Zahlung dennoch als Betriebsausgabe für das Streitjahr 2017 geltend.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.
Wenn in einem vermieteten Mehrfamilienhaus zwei kleine Wohnungen zu einer großen vereinigt und zugleich durch Maßnahmen wie etwa Fußbodenerneuerung, Streichen von Decken und Wänden, Ersatz verrosteter Heizkörper und Erneuerung der Wasserhähne in einen zeitgemäßen bzw. ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, liegen insoweit keine Herstellungskosten, sondern sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen vor.
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können nur als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abzugsfähig sein, soweit der Steuerpflichtige sie selbst trägt (sog. Drittaufwand ist nicht abzugsfähig).
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