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News / Aktuelles von Advisio

| Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer reagiert.

| Umsatzsteuer

Die Kläger waren zu jeweils 50 % Eigentümer eines Zweifamilienhauses, das sie im Obergeschoss selbst bewohnten. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche sowie Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Home-Office des Klägers umsatzsteuerpflichtig an dessen Arbeitgeber.

| Umsatzsteuer

Die Klägerin betrieb im Jahr 2010 mehrere Bio-Supermärkte in einer deutschen Großstadt unter einer gemeinsamen Dachmarke. In den Märkten konnten Kunden entweder die Waren zum Normalpreis oder verbilligt als „Mitglied“ einkaufen.

| Corona-News, Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 02.07.2020 (BMF-Schreiben) vor dem Hintergrund der befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze eine Pauschalregelung für Kombiangebote (inkl. Getränk) bzgl. der Aufteilung des ermäßigten und normalen Steuersatzes beschlossen. Des Weiteren wurde die Umsatzsteueraufteilung von Hotelleistungen angepasst.

| Praxis-Tipps, Umsatzsteuer

Das Bundeskabinett hat am 12.6.2020 beschlossen, die Umsatzsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 zu senken. Der reguläre Steuersatz sinkt von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen stellen  einen Überblick des finalen BMF-Schreibens vom 30.06.2020 dar. Dessen genaue Formulierungen/Regelungen können hier heruntergeladen werden.

| Praxis-Tipps, Umsatzsteuer

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken. In nachstehender FAQ-Liste finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze.

| Umsatzsteuer

Bei der Erstellung von Gutscheinen ist seit dem 1. Januar 2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden.
Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn die Verpflichtung besteht, den Gutschein als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen und der Liefergegenstand bzw. die sonstige Leistung, die Identität des leistenden Unternehmers und der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung bereits bei Ausgabe des Gutscheins feststehen.

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