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News / Aktuelles von Advisio

| Umsatzsteuer

Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen unterliegen der Büro- und Organisations-Bonus bzw. die Förderprovision der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen.

| Umsatzsteuer

Es liegt keine Steuerhinterziehung durch "Unterlassen" vor, wenn die Finanzbehörde im maßgeblichen Veranlagungszeitraum bereits Kenntnis von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen hatte. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

| Körperschaftsteuer

Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. So entschied der Bundesfinanzhof.

| Lohnsteuer

Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

| Einkommensteuer

Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art, die bekannteste ist wohl weiterhin „eBay“, werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt.

| Einkommensteuer

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall auf beruflicher Fahrt („Wegeunfall“) entstehen und nicht von dritter Seite erstattet werden, sind als Werbungskosten absetzbar. Zahlungen vom Arbeitgeber oder von der Versicherung müssen jedoch abgezogen werden.

 

| Einkommensteuer

Ein Steuerpflichtiger hielt Aktien der Hewlett-Packard Company (HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre im Rahmen eines „Spin-Off“ Aktien der HPE.

| Arbeits-/Sozialrecht

Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, ist grundsätzlich berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.

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