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News / Aktuelles von Advisio

| Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer reagiert.

| Umsatzsteuer

Die Kläger waren zu jeweils 50 % Eigentümer eines Zweifamilienhauses, das sie im Obergeschoss selbst bewohnten. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche sowie Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Home-Office des Klägers umsatzsteuerpflichtig an dessen Arbeitgeber.

| Gewerbesteuer

Die auf die Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach der Tabelle wird dann verringert, wenn darin Einkünfte aus Gewerbebetrieb enthalten sind und hierauf Gewerbesteuer zu entrichten ist. Die geschuldete Gewerbesteuer wird aber nicht voll angerechnet, sondern nur begrenzt durch zwei Schranken.

| Einkommensteuer

Arbeitsmittel, die mehrere Jahre beruflich genutzt werden, können dennoch vollständig im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie unterhalb eines bestimmten Grenzbetrages bleiben. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag, seit 2018: 800 Euro plus Umsatzsteuer.

| Einkommensteuer

Im Streitfall wurden im Jahr 2008 angeschaffte und in 2009 bezahlte Klimageräte versehentlich doppelt erfasst. Zunächst wurden diese im Zahlungsjahr als sofort abzugsfähige Werbungskosten berücksichtigt und zusätzlich im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) beginnend ab Anschaffung in 2008.

| Einkommensteuer

Eine besondere Vorschrift im Einkommensteuergesetz (EStG) sieht den Abzug von größeren Aufwendungen vor, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

| Einkommensteuer

Ein Ehepaar beauftragte im Oktober 2015 ein Massivbau-Unternehmen mit der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Unterkellerung auf einem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück. Wegen gravierender Planungs- und Ausführungsfehler ging das Ehepaar gegen das Bauunternehmen gerichtlich vor und zahlte allein im Jahr 2017 Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von rund 13.700 Euro.

| Einkommensteuer

Wegen des Nichterscheinens zur Prüfung verlor der Sohn einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang. Der zuständige Prüfungsausschuss stellte den endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs fest. Nach vorheriger Anhörung wurde der Sohn mit Bescheid vom 05.05.2015 exmatrikuliert.

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