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Ansatz einer erst zu Beginn des Folgejahres angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlung als Betriebsausgabe
... und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar. So entschied das Finanzgericht Köln.