Antrag auf Wirtschaftsförderung: Exakte Angaben zwingend erforderlich
Das Verwaltungsgericht Koblenz dem Handwerksbetrieb nicht Recht. Für die in Streit stehenden Fördermittel der regionalen Wirtschaftsförderung sei entscheidend, dass ein Vorhaben an dem im Antragsformular benannten Investitionsort umgesetzt werde. Die entsprechende Angabe sei dabei keine bloße Formalität. Es handele sich vielmehr um eine subventionserhebliche Tatsache, aus der sich ergebe, ob sich das Vorhaben im Fördergebiet befinde und wie hoch der Förderhöchstbetrag sei. Zudem lasse sich erst ausgehend von den Verhältnissen an einem konkreten Investitionsort beurteilen, ob ein Vorhaben förderfähig sei. Bei dieser Bewertung fänden auch Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Handwerkskammer Berücksichtigung. Dabei sähen die einschlägigen Förderbestimmungen auch keine Heilungsmöglichkeit durch das nachträgliche Verbringen der Maschinen an den zunächst angegebenen Standort vor.