News
Corona - Steuerrechtliche Erleichterungen
... soweit die gezahlten Hilfen auch Anteile für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens enthalten. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, erhaltene Hilfen von den Anschaffungskosten zu kürzen und somit die sofortige Besteuerung derartiger Hilfsleistungen zu vermeiden. Die Versteuerung erfolgt demzufolge durch gekürzte Bemessungsgrundlagen zur Absetzung für Abnutzung verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Hinweis
Dies gilt für alle offenen Fälle!