News
Advisio – unsere Erfahrung für Ihren Erfolg
| Corona-News, Einkommensteuer

Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen

Die gezahlte Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe (hier: "NRW Überbrückungshilfe Plus") stellt Betriebseinnahmen dar, auch, soweit sie pauschal für Lebenshaltungskosten ausgezahlt wurde. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Die Mittel wurden nicht wegen einer Hilfsbedürftigkeit des Klägers bewilligt. Der Kläger habe selbst keine Hilfsbedürftigkeit i. S. von § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG für das Streitjahr geltend macht und sei auch nach Auffassung des Gerichts nicht hilfsbedürftig im Sinne dieser Vorschrift.

Zurück

Navigation aufklappen Navigation aufklappen Navigation schließen Standort E-Mail Telefon Suche Sprache Listenpunkt Zurück nach oben Facebook Xing LinkedIn vCard