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Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
Die Mittel wurden nicht wegen einer Hilfsbedürftigkeit des Klägers bewilligt. Der Kläger habe selbst keine Hilfsbedürftigkeit i. S. von § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG für das Streitjahr geltend macht und sei auch nach Auffassung des Gerichts nicht hilfsbedürftig im Sinne dieser Vorschrift.