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Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. So entschied das Amtsgericht Hamburg.
wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. So entschied das Amtsgericht Hamburg.