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Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:
- zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
- zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
- zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
- zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro