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Kindergeld für ein ausbildungsunfähig erkranktes Kind - Anforderungen an den Nachweis der Erkrankung
Nach Auffassung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein wird eine solche Sichtweise den besonderen medizinischen Herausforderungen der Therapie psychisch erkrankter Kinder nicht gerecht. Soweit im Hinblick auf die Dauer einer Erkrankung Zweifel an der Richtigkeit vorgelegter ärztlicher Bescheinigungen bestehen sollten, seien diese im Rahmen einer Einzelfallüberprüfung abzuklären.
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Familienkasse hin hat der Bundesfinanzhof die Revision zugelassen.