Muss eine E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 Euro eingereicht werden?
Eine "unbillige Härte" i. S. des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten unverhältnismäßig sind. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand i. S. der Abgabenordnung vor. So entschied der Bundesfinanzhof.
Ein finanzieller Aufwand in Höhe von 40,54 Euro für die durch das Einkommensteuergesetz vorgeschriebene elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz sei auch für einen "Kleinstbetrieb" nicht (wirtschaftlich) unzumutbar.