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Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei
Die Beratung darf dabei bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und während der Arbeitszeit durchgeführt werden oder auch nach dem Ausscheiden aus der Firma. Das Finanzamt muss dabei u. a. auch Kosten für einen Headhunter anerkennen, der sich um einen neuen Arbeitsplatz kümmert.
Wenn der Arbeitnehmer die Kosten für eine solche Beratung selbst trägt, können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden.