News
Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Die Reparatur eines Pkw diene nicht dem Wohnen in einem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom oder zum Haushalt. So entschied das Finanzgericht Thüringen.
Diese Begründung ist jedoch nicht schlüssig. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen umfassen handwerkliche Tätigkeiten für renovierungs-, erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen oder EU-/EWR-Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wenn dem so wäre, würden Bescheinigungen „für amtliche Zwecke“ durch Handwerker erstellt, nicht berücksichtigungsfähig, was sie jedoch sind.