Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht
Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein. Im Wesentlichen ist das finale BMF-Schreiben inhaltsgleich mit dem im Juni 2024 veröffentlichten Entwurf. Neu hinzugekommen sind konkretisierende Erläuterungen.
Die nachfolgenden Punkte fassen die wichtigsten Aspekte zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungen (B2B) zusammen:
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Die gesetzlichen Pflichten zur Rechnungsausstellung werden durch das Wachstumschancengesetz umfassend neu formuliert und inhaltlich angepasst.
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Ab dem 01.01.2025 ist für alle Unternehmensgrößen verpflichtend die Möglichkeit zum Empfang einer elektronischen Rechnung als strukturierter Datensatz bei inländischen B2B-Leistungen sicherzustellen.
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Ab dem 01.01.2028 ist für alle Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung als strukturierter Datensatz bei inländischen B2B-Leistungen auszustellen.
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Die elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.
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Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung besteht für Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer im Inland (B2B).
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Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung besteht auch im Falle der Abrechnung durch eine Gutschrift, wenn die Rechnung durch den Leistungsempfänger ausgestellt wird.
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Die EU-Norm für elektronische Rechnungsausstellung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU legt die inhaltlichen Anforderungen an das strukturierte Format einer elektronischen Rechnung fest.
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Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsausstellung dient der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und der Effizienzsteigerung in Unternehmen.
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Die Einführung der E-Rechnung B2B bildet die Voraussetzung für die Einführung einer Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches IT-System der Verwaltung.
Hinweis
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