Steuerliche Folgen der Bonus-Zahlung von privater Krankenkasse
Dies gilt zumindest für Bonuszahlungen, die unabhängig davon gezahlt werden, ob Versicherte überhaupt Krankheitskosten tragen mussten oder nicht. Privat Krankenversicherte sollten daher prüfen, ob die Bonuszahlung der Krankenkasse unter Berücksichtigung der steuerlichen Effekte günstiger ist, bevor sie endgültig auf die Einreichung der tatsächlich entstandenen Kosten bei der Krankenkasse verzichten. Zudem ist die zumutbare Belastung zu beachten, die sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der anzuwendenden Steuertabelle und der Kinderzahl richtet. Im Falle einer beanspruchten Bonuszahlung dürfen selbst getragene Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Ein Abzug von Kosten als außergewöhnliche Belastungen ist immer dann ausgeschlossen, wenn eine Versicherungs- und somit Erstattungsmöglichkeit bestand, diese aber nicht beansprucht wurde, da es dann an der sog. Zwangsläufigkeit dieser Kosten fehlt.