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Überbrückungshilfe

Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend für die Monate Juni bis August 2020 .

 

Seit 08.07.2020 ist die Antragstellung über diesen Link möglich.

Die wichtigsten Eckdaten (Details)  kurz zusammengefasst:

  • Ziel: Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die erhebliche corona-bedingte Umsatzausfälle erlitten haben

Antragsvoraussetzung:

  • in wesentlichen Teilen oder vollständige Einstellung der Geschäftstätigkeit aufgrund der CoronaKrise
    = Einbruch des Umsatzes April und Mai 2020 (Summe) um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 (Bei Gründung des Unternehmens vor Oktober 2019 - Vergleichsmaßstab: Umsätze November und Dezember 2019)
  • Zuschuss gilt für die Monate Juni, Juli und August 2020
  • Antragsfrist bis 31.08.2020
  • Auszahlung bis spätestens 30.11.2020
  • Antrag nur mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers möglich

Förderfähige Kosten

  • Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig.
  • Weitere Mietkosten
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der CoronaÜberbrückungshilfe anfallen
  • Kosten für Auszubildende
  • Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 gefördert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig. Bitte beachten Sie hierzu jedoch die Regelungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern (weiter unten auf der Webseite.)
  • Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros angemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12 gleichgestellt.

    Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen vor dem 1. März 2020 begründet worden sein. Zahlungen für Fixkosten, die an verbundene Unternehmen oder an Unternehmen gehen, die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens stehen, sind nicht förderfähig.

Förderhöhe

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil der Fixkosten in Höhe von

  • 80 %, wenn Umsatzeinbruch > 70%,
  • 50 %, wenn Umsatzeinbruch >= 50%  <= 70%
  • 40 %, wenn Umsatzeinbruch < 50% >= 40% im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • maximale Förderung (abhängig von der Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl zum 29.02.2020): 50.000 Euro pro Monat für max. 3 Monate

    Unternehmen mit
    • bis 5 Mitarbeiter: grundsätzlich max. 3.000 Euro/Monat
    • 6-10 Mitarbeiter: grundsätzlich max. 5.000 Euro/Monat
    • FÖRDERUNGSERHÖHUNG: wenn die berechnete Überbrückungshilfe mindestens doppelt so hoch ist wie der maximale Erstattungsbetrag, erhöht sich der Zuschuss (Details gerne auf Rückfrage)

NRW Überbrückungshilfe Plus

  • (Ergänzung als Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn) für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (max. 50 Mitarbeiter) in Höhe von 1.000 Euro/Monat (Juni bis August 2020)

Weitere Informationen sind über die folgenden Links abrufbar:

 

Selbstverständlich können Sie gerne weitere Rückfragen in einem persönlichen Gespräch an uns richten.

Das Advisio-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zu Seite! Kommen Sie gerne auf uns zu. (Kontakt)

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