News
Zeitarbeiter: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
Eine entsprechende Klage hatte vor dem Finanzgericht Niedersachsen keinen Erfolg. Das Finanzamt habe zu Recht die Fahrten des Klägers mit seinem privaten Pkw von seiner Wohnung zu seinem Einsatzort nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt. Der Kläger habe an seinem Einsatzort seine erste Tätigkeitsstätte, denn er war diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet. Entgegen der Auffassung des Klägers handele es sich bei seinem Einsatz nicht um einen Fall der Kettenabordnung.