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Künstlersozialabgabe soll 2023 bei 5,0 Prozent liegen
Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 - auch während der schwierigen Phase der Corona-Pandemie - unverändert bei 4,2 Prozent.