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Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften geltend machen
Fahrerinnen und Fahrer dagegen, die ihr eigenes Auto nutzen, können die Pendlerpauschale ohne Einschränkung absetzen.
Das Finanzamt akzeptiert als Berechnungsgrundlage für die Kilometer nur den kürzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit. Ein Umweg wird nur anerkannt, wenn er verkehrsgünstiger ist und man dadurch Zeit spart. Auch Eheleute und Lebenspartner können ihre Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale jeweils einzeln absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren.