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Überbrückungshilfe II
Förderzeitraum:
- September bis Dezember 2020
Anspruchsberechtigte:
- Unternehmen inklusive gemeinnützigen Unternehmen i. S. v. § 51 ff. AO bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine
- Soloselbstständige
- selbstständige Angehörige der Freien Berufe
Voraussetzungen:
- Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
- Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
- Bei Unternehmen, die nach Juni 2019 gegründet worden sind, sind zum Nachweis des Umsatzeinbruches von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten als Vorjahresmonate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Förderhöhe:
- 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 30 Prozent
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