News
WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig
Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen. Beschlüsse, die nur in Anwesenheit des Verwalters und maximal einer weiteren Person gefasst werden, sind nichtig. So entschied das Amtsgericht Bad Schwalbach.