IFRS Umstellung
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IFRS Umstellung

Neue Standards bei Rechnungslegung und Berichterstattung

Kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Jedoch kann auch bei fehlender Börsennotierung eine Umstellung der Rechnungslegung durchaus sinnvoll sein.

Neben der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bieten wir Ihnen auch unsere umfassende Unterstützung bei der Umstellung der Rechnungslegung von HGB nach IFRS an.

Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine IFRS Conversion, die genau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

 

Folgende Leistungen enthält unser Angebot:

  • Aufnahme und Analyse der IST-Situation
  • Identifikation der materiellen Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS
  • Planung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Umstellungsansatzes
    (Ressourcen, Zuständigkeiten, Arbeitspläne)
  • Abstimmung materieller Bilanzierungs- und Umstellungsoptionen sowie Ermessensspielräume in der Bilanzierung mit dem zuständigen Abschlussprüfer
  • Unterstützung bei der Kalkulation der Anpassungsbeträge
  • Erstellung von Buchungskonzepten
  • Unterstützung bei der Erstellung der „Notes“
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter in den IFRS und Befähigung dieser, Folgeabschlüsse nach IFRS zu erstellen
  • Unterstützung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Abschlüsse für die Vergleichs- und Bilanzierungsperiode
  • Erstellung eines IFRS Bilanzierungshandbuchs
  • Unterstützung bei der Erstellung des IFRS „Reporting Packages"
  • Identifikation weiterer Verbesserungspotentiale und Einschätzung der Konformität mit neuen IFRS Standards
IFRS Umstellung Zeitstrahl
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