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News / Aktuelles von Advisio

| Erbschaftsteuer

Der Übergang des von der Familie oder einem Ehepaar/einer Lebenspartnerschaft genutzten Familienheimes ist grundsätzlich von der Erbschaftsteuer freigestellt. Das Familienheim wird hierfür definiert als eine Eigentumswohnung/eine Wohnung in einem anderen Gebäude, die zu Wohnzwecken von den Partnern und den zur Familie gehörenden Kindern bewohnt wird.

| Erbschaftsteuer

Wenn Kinder ein Haus der Eltern erben und dieses mindestens 10 Jahre selbst bewohnen, bleibt dies erbschaftsteuerfrei, wenn die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Wird das Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist abgerissen, kann nachträglich Erbschaftsteuer anfallen.

| Umsatzsteuer

Bei Dauerschuldverhältnissen erfüllt ein Vertrag nur dann die Funktion einer Rechnung, wenn in dem Vertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist und zudem ergänzende Zahlungsbelege vorgelegt werden, aus denen sich die Abrechnung für einen bestimmten Zeitraum ergibt.

| Einkommensteuer

Vermieter müssen die Kaution, die ihnen der Mieter zahlt, zunächst nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Erst wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter z. B. in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln.

| Einkommensteuer

Im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms konnten Arbeitnehmer in verschiedenen Fitnessstudios trainieren. Der Arbeitgeber erwarb jeweils einjährige Trainingslizenzen, für die monatlich jeweils 42,25 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen waren. Die teilnehmenden Arbeitnehmer leisteten einen Eigenanteil von 16 Euro bzw. 20 Euro.

| Einkommensteuer

Im vorliegenden Fall erhielt die Klägerin im Streitjahr 2012 eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung in Höhe von rund 23.000 Euro. Das beklagte Finanzamt unterwarf diesen Betrag der Einkommensteuer, was zu einer Steuerfestsetzung von rund 5.500 Euro führte.

| Einkommensteuer

Ein Ehepaar machte in seiner Einkommensteuererklärung Kosten für die Betreuung ihres Kindes im Kindergarten als Sonderausgaben steuermindernd geltend. Das Finanzamt erkannte diese Kosten jedoch nicht an, da der Arbeitgeber des Klägers diese erstattet habe. Mit seiner Klage machte das Ehepaar geltend, dass es durch die Kindergartenkosten wirtschaftlich belastet sei.

| Einkommensteuer

Eine im Jahr 1933 geborene Seniorin lebte allein im eigenen Haushalt und nahm ein sog. Hausnotrufsystem in Anspruch, womit sie sich im Notfall per Knopfdruck an eine 24-Stunden-Service-Zentrale wenden konnte. Das Finanzamt erkannte die Kosten hierfür nicht an, weil die Dienstleistung nicht im Haushalt der Rentnerin erfolge.

 

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