Am 3. Juli 2020 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" (2. FamEntlastG) veröffentlicht, um Familien wirtschaftlich weiter zu fördern und zu stärken.
Im Zuge der Bilanzaufstellung ist nach der Bewertung des Vorratsvermögens mit den üblichen Maßstäben von Anschaffungskosten und Herstellungskosten eine Kontrolle der so gefundenen Werte im Hinblick auf die voraussichtlichen Verkaufspreise nach dem Bi-lanzstichtag vorzunehmen.
Ein Arbeitnehmer suchte regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte noch am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr nach Hause jedoch erst an einem der nachfolgenden Arbeitstage.
Der Kläger arbeitete bei einem großen SB Warenhaus als Geschäftsleiter in einer führenden Position. Die berufliche Betätigung erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, sodass er keine festen Arbeitszeiten mit einem regulären „Acht-Stunden-Arbeitstag” hat.
Der Abzug von Verlusten bei späteren positiven Einkünften hat große Auswirkungen auf die Steuerbelastungen. Dies wird insbesondere in diesem Jahr deutlich, in dem viele Unternehmen/Unternehmer voraussichtlich Verluste erwirtschaften werden.
Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend für die Monate Juni bis August 2020 .
Seit 08.07.2020 ist die Antragstellung über diesen Link möglich.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 02.07.2020 (BMF-Schreiben) vor dem Hintergrund der befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze eine Pauschalregelung für Kombiangebote (inkl. Getränk) bzgl. der Aufteilung des ermäßigten und normalen Steuersatzes beschlossen. Des Weiteren wurde die Umsatzsteueraufteilung von Hotelleistungen angepasst.
Das Bundeskabinett hat am 12.6.2020 beschlossen, die Umsatzsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 zu senken. Der reguläre Steuersatz sinkt von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen stellen einen Überblick des finalen BMF-Schreibens vom 30.06.2020 dar. Dessen genaue Formulierungen/Regelungen können hier heruntergeladen werden.
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