News
Advisio – unsere Erfahrung für Ihren Erfolg
| Einkommensteuer

Bewirtung eigener Arbeitnehmer - "Geschäftliche" Veranlassung von Bewirtungskosten?

Eine "geschäftliche" Veranlassung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet.

Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die eigenen Arbeitnehmer entfällt, ist deswegen nicht in seiner Abzugsfähigkeit nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG begrenzt. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasse auch Veranstaltungen, bei denen neben Dritten (Geschäftspartner, Kunden etc.) auch eigene Arbeitnehmer des Unternehmens teilnahmen. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sei auch dann anzuwenden, wenn die Verköstigung in einen anderen betrieblichen Vorgang eingebunden und diesem gegenüber untergeordnet ist.

Zurück zur Übersicht

Navigation aufklappen Navigation aufklappen Navigation schließen Standort E-Mail Telefon Suche Sprache Listenpunkt Zurück nach oben Facebook Xing LinkedIn vCard